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In Kürze zu meiner Person:

An der Universität Heidelberg studierte ich Rechtswissenschaften. Danach absolvierte ich das Referendariat in Mainz und in London. Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen.

Ich arbeite im Rechtsgebiet des Zivilrechts. Die Schwerpunkte meiner Arbeit liegen insbesondere in den Bereichen des Erbrechts, des Verkehrsrechts und des Handelsrechts.

Zudem habe ich den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich abgeschlossen. Nach mehreren Stationen in Anwaltskanzleien in Stuttgart und Umgebung bin ich seit 2017 als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen.

Seitdem bin ich (fast) ausschließlich im Rechtsgebiet des Zivilrechts tätig gewesen, hauptsächlich in den Bereichen des Erbrechts, des Verkehrsrechts und des Handelsrechts.

Nunmehr habe ich mich entschlossen, mich auf erbrechtliche Mandate zu spezialisieren. In meiner täglichen  Praxis berate und vertrete ich meine Mandanten sowohl in der Gestaltung von Testamenten und Erbvertragen sowie in allen erbrechtlichen Fragen, welche nach eingetretenem Erbfall geklärt werden müssen.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung zu lebzeitigen Übertragungen im Hinblick auf Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie mögliche Pflegekosten (bzw. die jeweilige Vermeidung derselben). Zudem ist Bestandteil meiner Arbeit auch die Abwicklung von Nachlassfällen als Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger.

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